UNSERE

ARBEIT

LEISTUNGEN

Rund um das Thema Immobilien bieten wir Ihnen ein vollumfängliches Spektrum: Immobilientransaktion/ Immobilienkaufvertrag/ Immobilienübertragungsvertrag/Erbbaurechtsbestellung und Übertragung gestalten, ändern und aufheben. Wir begleiten Sie dabei vom Kaufs- oder Verkaufsinteresse, über die notarielle Beurkundung bis zum Vollzug im Grundbuch und beleuchten dabei auch oft zusammenhängende Gebiete des Erb-/Pflichtteils- und Vorsorgerechts. 

Darüber hinaus betreuen wir Sie bei der Begründung und Eintragung von Nutzungsrechten (Nießbrauch, Wohnrecht etc), Grundschulden und Hypotheken sowie allen anderen Grundbuchangelegenheiten. 

Als erfahrenes Notariat setzen wir unser Fachwissen und unsere Erfahrung ein, um Sie vor vermeidbaren Schäden bei einem Bauträgervertrag, gleichgültig, ob Neubau oder Sanierungsobjekt, zu bewahren. Unsere Aufgabe besteht darin, den Interessen aller beteiligten Parteien durch eine professionelle Ausarbeitung, Prüfung und Beurkundung von Verträgen Rechnung zu tragen. 

Zum Gelingen eines Projektes, insbesondere durch Vermeidung von Vertragsfehler und damit Minimierung der Risiken für alle Beteiligten, bedarf es einer frühzeitigen Zusammenarbeit von Bauträger, Architekt, Notar und Vertrieb. Hierfür stehen wir gerne zur Verfügung. 

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG

Wir betreuen Mandanten in notarspezifischen Fragen des Gesellschaftsrechts, insbesondere Unternehmen, Personen – und Kapitalgesellschaften und Start – Up-Unternehmen bei der Gründung und Wahl der optimalen Gesellschaftsform, Vertragsgestaltung, Verminderung von Haftrisiken, Durchführung der notariellen Beurkundung.

Der wichtigste Schritt beginnt lange vor der eigentlichen Gründung. Die Qual der Unternehmensformwahl, denn keine Rechtsform ist ideal für alle Belange – ein akzeptabler Weg findet sich aber für jede Firma. Welche Unternehmensformen überhaupt zur Verfügung stehen, soll im Folgenden dargestellt werden, wobei die Aufzählung nicht abschließend sein soll.
Und bereits bei der Unternehmensgründung müssen – trotz aller Euphorie über den Start – bereits Exit- Strategien und Ausscheiden eines Gesellschafters durch Tod und Krankheit bedacht werden. Daher sind die flankieren Bereiche des Erb- und Familienrechts ein zu beziehen.

UNTERNEHMENSSTRUKTUR

Ein Unternehmenskonzept, dass gestern noch gepasst hat, kann morgen überholt sein. Jeder Unternehmer muss ständig überprüfen, ob sein Unternehmenskleid noch passt oder eine bessere Organisationsform existiert. Das „richtige“ Unternehmenskleid findet sich nach Gegenüberstellung der steuerlichen, gesellschaftsrechtlichen, kostenrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Vor – und Nachteile. Nur das Zusammenwirken mit Steuerberater / Wirtschaftsprüfer und gegebenenfalls weiteren Beratern gewährleistet die optimale Lösung; wir helfen Ihnen bei der Planung und Durchführung dieses komplizierten Vorgangs. 

Das Gesetz, speziell das Umwandlungsgesetz, eröffnet dabei viele Möglichkeiten von einer Unternehmensform in die andere zu wechseln. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Umwandlungsgesetzes, ermöglichen den Übergang von aller Rechten und Pflichten – also ein Aktiva und Passiva – auf den neuen Unternehmensträger (Rechtsträger).

 

Es ermöglicht mit allen vorgesehenen Gestaltungen, dass mit einer Umwandlung alle Rechte und Pflichten eines Unternehmens – also die Aktivs und die Passiva – eines Unternehmens ( sog. Rechtsträger) zu übergehen. Diese Gesamtrechtsnachfolge ermöglicht es dann dem Unternehmen, ohne Zustimmung seiner Gläubiger, Vertragspartner und häufig auch ohne Einholung neuer Genehmigungen, Bescheide etc. eine Umstrukturierungsmaßnahme durchzuführen. 

Familienrecht: Notarielle Rahmenbedingungen für ein geregeltes Zusammenleben

Das Gesetz schafft lediglich einen rechtlichen Standardrahmen für die wirtschaftliche Absicherung der Eheleute und ihrer Kinder, falls Zuneigung und Vertrauen irgendwann abhanden gekommen sind. Die Beurkundung eines Ehevertrages, soll Sie gegen alle Risiken absichern. Der durch das Notariat Dr. Block betreute und beurkundete Ehevertrag ist ganz auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten und regelt auch das Scheitern der Beziehung. Entsprechende Verträge bieten wir auch für gleichgeschlechtliche Paare an, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. 

Falls ohne Ehevertrag eine Ehe in eine existentielle Gefahr gerät und die Trennung und Scheidung unausweichlich ist, ist es möglich durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung zu einer gütlichen Einigung zu finden. Weiterer Ärger, Zorn und Kummer und Frustration können vermieden werden, wenn eine einvernehmliche Regelung getroffen wird und sich die Eheleute zu allen Themen einer Scheidung gütlich einigen. 

Das Notariat begleitet Sie in dieser schwierigen Lebensphase. 

Die Gestaltung des individuellen Nachlassverteilungsplans ist in jeder Hinsicht eine besonders schwierige, aber bedeutende und lohnende Aufgabe. Es bedarf einer besonderen Sensibilität, gepaart mit Einfühlungsvermögen um den komplexen Vorgang einer Vermögensnachfolge interessengerecht und unter Berücksichtigung der Schnittstellen des Zivil – und Steuerrechts zu betreuen und zu gestalten. Regelmäßig ist dabei nicht allein die Erstellung eines Testaments / Erbvertrages die einzige Gestaltung; oft geht die Nachlastverteilungs-Planung einher mit einer aktiven Vermögensnachfolgeplanung (Schenkung, Familienpool, Stiftung). 

Wir informieren Sie gerne persönlich über die vielfältigen Möglichkeiten. Die weiterführenden Hinweise geben einen ersten Überblick. 

Darüber hinaus unterstützen wir sie insbesondere im Erbscheinsverfahren.

Jeder von uns muss sich mit der Situation befassen, dass er einmal aufgrund Alters, Krankheit oder Unfall seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr wahrnehmen kann. Ist dies der Fall, muss bei einer volljährigen Person das Betreuungsgericht einen Betreuer einsetzen. 

Die damit einhergehenden zeitlichen Probleme und psychischen Belastungen, können vermieden werden, wenn entsprechende Vorkehrungen durch die Errichtung folgender notarieller Urkunden getroffen wurden: 

• Vorsorgevollmacht

• Betreuungsverfügung

Besonders wichtig – und leider noch sehr unbekannt – ist diese Problematik im unternehmerischen Bereich. Zur Sicherung des Unternehmens – unabhängig von seiner Rechtsform – müssen Unternehmervollmacht erteilt werden. 

Neben der Vorsorgevollmacht sollte auch eine Patientenverfügung für den Zeitpunkt errichtet werden, wenn aus ärztlicher Sicht ein bewusstes und selbstbestimmtes Leben nicht mehr möglich ist. Die Anforderungen der Rechtsprechung an die Wirksamkeit einer Patientenverfügung haben sich in den letzten Jahren erheblich verschärft.

Das Notariat berät Sie bei allen damit im Zusammenhang stehenden Fragen und unterstützt Sie bei der Abfassung, Beurkundung und Hinterlegung dieser Dokumente. 

Die Gestaltung notarieller Urkunden hat häufig Auswirkungen auf die Höhe der Steuerlast, z.B. bei der Grunderwerbssteuer, Schenkungs- und/oder Erbschaftssteuer und der sog. Spekulationssteuer.

Das Notariat gibt Ihnen Hinweise und kann auf steuerliche Störfälle hinweisen, ohne jedoch dafür eine Haftung zu übernehmen. Das Notariat kann den Steuerberater nicht ersetzen, allerdings bei dessen Gestaltung punktuell unterstützen.

Das Notariat steht Ihnen darüber hinaus für folgende Dienstleistungen zur Verfügung:

  • Juristische Gutachten
  • Notarielle Beratung
  • Notarielle Beurkundung
  • Notarielle Beglaubigung
  • Notarielle Abschriftsbeglaubigung
  • Einholung von Registerauszügen
  • Grundbucheinsicht
  • Prüfung von Vertragsentwürfen
  • Notarielle Streitvermeidung

STEUER

Die Gestaltung notarieller Urkunden hat häufig Auswirkungen auf die Höhe der Steuerlast, z.B. bei der Grunderwerbssteuer, Schenkungs- und/oder Erbschaftssteuer und der sog. Spekulationssteuer. 

Das Notariat gibt Ihnen Hinweise und kann auf steuerliche Störfälle hinweisen, ohne jedoch dafür eine Haftung zu übernehmen. Das Notariat kann den Steuerberater nicht ersetzen, allerdings bei dessen Gestaltung punktuell unterstützen. 

MEDIATION

In allen anderen Streitigkeiten kann jederzeit ein Schlichtungsverfahren, eine sog. Mediation, durchgeführt werden. Wir helfen unparteiisch, eine für beide Seiten gute Lösung zu finden. Sofern die Beteiligten dies wünschen, formulieren sie die Einigung in rechtlich eindeutiger Weise und kümmern sich um deren praktischen Vollzug. So ist der Erfolg der Mediation auch in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht gesichert.

DIENST
LEISTUNGEN

Das Notariat steht Ihnen für folgende Dienstleistungen zur Verfügung:

  • Juristische Gutachten
  • Notarielle Beratung
  • Notarielle Beurkundung
  • Notarielle Beglaubigung
  • Notarielle Abschriftsbeglaubigung
  • Einholung von Registerauszügen
  • Grundbucheinsicht
  • Prüfung von Vertragsentwürfen
  • Notarielle Streitvermeidung

KOSTEN

GUT ZU WISSEN

INFOS

Die Höhe der Notargebühren richtet sich ausschließlich nach dem Wert des Geschäftes. Der Arbeitsaufwand des Notars findet in den Notargebühren keine Berücksichtigung. Für jede notarielle Tätigkeit sieht das bundesweit geltende GNotKG einen bestimmten Gebührensatz vor.

Kostenbeispiele: Ein einseitiges Testament kostet etwa 200 €, wenn der Testierende ein Vermögen von ca. 50.000 € hat. Der Kauf eines Grundstückes zu einem Kaufpreis von ca. 100.000 € kostet – einschließlich des gesamten Vollzugsgeschäfts – je nach Belegenheit des Grundstückes zwischen 950 € und 1.050 € und die Gründung einer Gesellschaft (GmbH) mit 25.000 € Stammkapital kostet einschließlich der Anmeldung zum Handelsregister etwa 650 €.

In diesen Gebühren ist die Beratung, die Beurkundung, der Vollzug und die Endkontrolle des Rechtsgeschäfts enthalten.

Wichtig ist, dass die Vertragsteile sich darüber einig sind, wer die im Zusammenhang mit der Beurkundung und dem Vollzug anfallenden Gebühren und Steuern trägt. Zu beachten ist, dass eine sog. gesamtschuldnerische Haftung für Gebühren und Steuern besteht, so dass bei Nichtzahlung durch den Kostenschuldner der Notar die gesamten Gebühren von jedem anderen Vertragsteil erheben kann. 

Ratsam und äußerst hilfreich ist die Information durch die auf dieser Homepage hinterlegten Informationsblätter. Die eingestellten Datenblätter dienen zudem der Information welche Angaben erforderlich sind. Diese können ausgedruckt und ausgefüllt mitgebracht werden. Aber auch ohne diese unterstützende Tätigkeit kann der Besprechungstermin zielorientiert geführt werden, wenn Sie folgende Unterlagen mitbringen:

■ bei Grundstücksgeschäften: Grundbuchauszüge (auch soweit nicht mehr aktuell), Lageplan, gegebenenfalls auch frühere Urkunden (Ankaufsvertrag, Übergabevertrag etc.) 

■ bei erbrechtlichen Vorgängen: bisherige Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsverzichtsverträge und Eheverträge

■ bei familienrechtlichen Vorgängen: etwa bestehende Eheverträge

■ bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen: bisherige Gesellschaftsverträge, gegebenenfalls auch Handelsregisterauszug (selbst wenn nicht mehr aktuell).